AGB

1. „Anzeigenauftrag“ bedeutet, das der Verlag, im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung übernimmt.

2. Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Auftraggeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4. Die Stornierung von Anzeigen kann bis spätestens 6 Wochen vor Erscheinen der Druckschrift schriftlich beim Verlag erfolgen. Im Falle einer wirksamen Stornierung können dem Auftraggeber 15% des Anzeigenpreises als pauschale Aufwandsentschädigung berechnet werden.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen 1 Woche vor Anzeigenschluss beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch rechtzeitig mitgeteilt werden kann, dass der Auftrag möglicherweise auf diese Weise nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.

7. Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden. Ausser sie werden vom Auftrggeber bezahlt und beauftragt.

8. Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Druckunterlagen die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Druckunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

9. Für die rechtzeitige Lieferung der einwandfreien Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos, Satzarbeiten oder Andrucke etc. sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

13. Technische Änderungen des Magazins, z.B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.

14. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

15. Bei Zahlungsverlust oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Einklagungen von Forderungen entfällt der Anspruch auf gewährte Nachlässe/Rabatte und wird nachbelastet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

16. Der Verlag liefert mit der Rechnung ein Belegexemplar.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Vertragsablauf.

18. Urheber- und Verlagsrechte: Das Magazin und alle in ihm enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung von stylus München unzulässig. Für Inhalte auf verlinkte fremde Websiten trägt stylus München keine Verantwortung. Die gültigen Geschäftsbedingungen von stylus München stehen unter www.stylusmagazin.com zur Verfügung.

19. Der redaktionelle Inhalt wird sorgfältig erarbeitet. Dennoch wird für die Richtigkeit von Angaben sowie für Druckfehler keine Haftung übernommen.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.

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